Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der K.horns GmbH – folgend K.horns
1. Geltungsbereich der allgemeinen Regeln
1.1 Die Bestimmungen der Ziffern 1. bis 10. gelten für sämtliche Beratungsangebote und für sämtliche Verträge der K.horns mit ihren Kunden unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der von der K.horns angebotenen bzw. übernommenen Leistungen.
1.2 Soweit Beratungsverträge oder Angebote der K.horns Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen AGB vor.
2. Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden
2.1 Eine wesentliche Voraussetzung für die Effizienz der Zusammenarbeit und die Qualität der Leistungen von K.horns, ist eine umfassende Information von K.horns durch den Kunden. Der Kunde wird daher in eigener Person und, soweit erforderlich, auch durch seine Mitarbeiter in dem Projekt wie folgt mitwirken:
2.2 Sämtliche Fragen der K.horns-Berater über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse innerhalb des Unternehmens und zu Geschäftspartnern werden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet. Die K.horns-Berater werden nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das Projekt sein kann.
2.3 Die K.horns wird auch ungefragt und möglichst frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für das Projekt sein können.
2.4 Von der K.horns gelieferte Zwischenergebnisse und Zwischenberichte werden vom Kunden unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Kunden bzw. sein Unternehmen zutreffen; etwa erforderliche Korrekturen und ebenso Änderungswünsche werden der K.horns unverzüglich schriftlich mitgeteilt.
2.5 Das vom Kunden definierte und involvierte Projekt-Team bzw. die Projekt-Leitung des Kunden unterstützt die K.horns-Berater in deren Aufgabenerfüllung in dem notwendigen Umfang sowie der notwendigen Reaktionsgeschwindigkeit, um Leistungsverzögerungen zu verhindern.
3. Datensicherung des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeiten der K.horns-Berater sicher, dass an seinen EDV-Geräten von K.horns-Mitarbeitern aufgezeichnete Daten im Fall der Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbaren Datenträgern rekonstruiert werden können (Datensicherung).
4. Leistungsänderungen
4.1 Die K.horns ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Kunden Rechnung zu tragen, sofern ihr dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung des definierten Auftragsumfanges zumutbar ist.
4.2 Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand der K.horns oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der Termine. Soweit nichts anderes vereinbart ist, führt die K.horns in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.
4.3 Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann die K.horns eine gesonderte Beauftragung hierzu verlangen.
Anmerkung: Die im Rahmen von Verbraucher-/Konsumenten-Studien angegebenen Fallgrößen von durchzuführenden Interviews/Beobachtungen basieren auf Erfahrungswerten der K.horns und stellen keine Garantie-Größe dar, sondern sind die Kalkulationsbasis für den zu erwartenden Aufwand, welcher sich tatsächlich erst im Projektverlauf ergibt. Bei zu erwartenden Budget-Überschreitungen informiert die K.horns seinen Kunden schnellst möglich.
4.4 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Protokolle über diesbezügliche Besprechungen oder den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind.
5. Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit
5.1 Die K.horns kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind oder die K.horns die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat die K.horns beispielsweise einen unvorhergesehenen Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters der K.horns, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und der K.horns die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.
5.2 Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die K.horns berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinne von Ziffer 4.1 die Leistung der K.horns dauerhaft unmöglich, so wird die K.horns von ihren Vertragspflichten frei.
6. Gewährleistung, Haftung
6.1 Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler und/oder etwaige Mängel eine von der K.horns erstellten Leistung darauf beruhen, dass der Kunde seine Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Ziffer 2. nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der K.horns ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen. Die K.horns übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden durch Nichtbeachtung der Ziffer 3. dieser AGB.
6.2 Für Schäden des Kunden haftet die K.horns bei einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe und Mitglieder nur, wenn und soweit die Schäden auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich sind. Im Übrigen haftet die K.horns für Schäden aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlungen nur, wenn und soweit sie von der K.horns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
6.3 Wünscht der Kunde eine Haftungsregelung der K.horns über diese Grenze hinaus, so bedarf dies einer gesonderten Regelung im Einzelfall.
6.4 Vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die K.horns verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung. Alle weiteren etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die K.horns verjähren in 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsmäßigen Tätigkeit.
7. Rechnungsstellung, Zahlung
7.1 Bei Fehlen abweichender Vereinbarungen ist die K.horns berechtigt, Honorar und angefallene Auslagen monatlich im Nachhinein auf der Basis der bei ihr jeweils geltenden Tagessätze dem Kunden in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch bei Vereinbarung einer Pauschalvergütung, solange die Monatsrechnung insgesamt die vereinbarte Pauschale nicht übersteigt. Vertragsgemäß gestellte Rechnungen der K.horns sind sofort zur Zahlung fällig. Nach angemessener Zeit ab Rechnungsstellung tritt Verzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.
7.2 Ist der Kunde mit einem Ausgleich fälliger Zahlungen in Verzug, so ist die K.horns berechtigt, ihre Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind. Dadurch bedingte Verzögerungen gehen alleine zu Lasten des Kunden. Zusätzlich ist die K.horns berechtigt den dann gültigen Satz an Verzugszinsen dem Kunden zusätzlich in Rechnung zu stellen.
8. Schutz des geistigen Eigentums
8.1 Der Kunde steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von der K.horns gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Analysen und Berechnungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt, nachgedruckt, weitergegeben oder verbreitet werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Kunden verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
8.2 Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt die K.horns Urheber. Der Kunde erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
9. Rechtswahl, AGB von Kunden
9.1 Neben den individuellen Absprachen und diesen Geschäftsbedingungen der K.horns gilt nur deutsches Recht.
9.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber der K.horns keine Wirkung, selbst wenn die K.horns ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für die Leistungen und Zahlungen an die K.horns ist Hamburg.
10.2 Gerichtsstand für alle Klagen gegen die K.horns ist Hamburg. Bei Klagen der K.horns gegen den Kunden ist Hamburg gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
11. Vorzeitige Vertragsabwicklung
11.1 Hat die K.horns dem Kunden das Recht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung eingeräumt und der Kunde hiervon Gebrauch gemacht, so darf die K.horns dem Kunden neben den Auslagen die von ihr erbrachten Leistungen berechnen. Berechnungsgrundlagen sind die aufgewendete Arbeitszeit und die durchschnittlichen Tagessätze der im Rahmen des jeweiligen Projektes eingesetzten K.horns-Berater. Mehr als den für das Projekt etwa vereinbarten Fest- oder Pauschalpreis wird die K.horns nach dieser Vorschrift nicht abrechnen.
11.2 Ziffer 11.1 gilt entsprechend, wenn die K.horns den Vertrag vor Beendigung des Projektes rechtswirksam beendet hat.
12. Abnahme von Leistungen
Die K.horns legt dem Kunden vertragsmäßig das Projekt im Abschlussdokument vor. Basis sind das Angebot der K.horns an den Kunden sowie die darauf aufbauende Auftragsbestätigung der K.horns an den Kunden. Nimmt der Kunde das Projekt bei Vorlage oder sonstiger Bereitstellung aus einem anderen Grund als wegen einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung nicht ab oder holt der Kunde diese Beanstandung auch innerhalb von zwei Wochen nach der Vorlage bzw. Bereitstellung nicht nach, so gilt das Projekt als abgenommen.
Eine Nutzung der Projektergebnisse durch den Kunden gilt als Abnahme. |